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Die Hausgeldabrechnung und die Belegprüfung

 

Sehr verehrte Eigentümerinnen und Eigentümer,

 

die Prüfung der Belege einer Jahresabrechnung ist im Gesetz als individuelles Recht geregelt. Jeder Eigentümer kann das Belegprüfungsrecht wahrnehmen. In der Regel ist es üblich, dass der Verwaltungsbeirat – wenn ein solcher bestellt ist – diese Tätigkeit für die anderen Eigentümer übernimmt.

Nicht selten wird die Prüfung der Belege durch Miteigentümer vorgenommen, die hierzu per Beschluss bestimmt wurden und sich bereiterklärt haben, diese Leistung zu übernehmen.

Manchmal kommt es vor, dass die Einladung zur Eigentümerversammlung nebst Abrechnungsunterlagen versandt wird, ohne dass vor Versandtermin ein Prüfungstermin erfolgt ist. Dies wird in Zukunft häufiger die Regel sein, um in den üblichen Versammlungszeiten rechtzeitig die Unterlagen an die Eigentümer übermitteln zu können. Die Prüfung der Belege erfolgt dann

a) bis zum Versammlungstermin durch den/die von der Gemeinschaft bestimmte/n Miteigentümer/in. Dort erfolgt dann Berichterstattung.

b) durch Fragestellung an der Versammlung – die Unterlagen liegen dann im Versammlungsraum auf. Die Verwaltung erläutert die Ausgaben für Reparaturen und Instandhaltung.

Sollten Sie an der Einsichtnahme interessiert sein, bitten wir Sie, zu den üblichen Bürozeiten einen Belegprüfungstermin zu vereinbaren.

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